Geräuschmessung
Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der akustischen Messtechnik (Geräuschmessung) sowie eine moderne und vielseitige Geräteausstattung zur Durchführung von Kurz- und Langzeitmessungen. Zu unseren Standardaufgaben gehören:
- Schallemissions- und -immissionsmessungen an Geräuschquellen aller Art, zum Beispiel:
• Gewerbebetriebe und Anlagen (TA Lärm),
• Freizeitanlagen, z. B. Open-Air-Konzerte (Freizeitlärm-Richtlinie),
• Windenergieanlagen (FGW-Richtlinie, IEC 61400-11),
• Baustellen (AVV Baulärm),
• Geräusche am Arbeitsplatz (Lärmkataster),
• Verkehrswegen (DIN 45642).Hinweis: Verkehrsgeräusche sollen nach den geltenden Vorschriften generell berechnet werden.
- Messung der Luft- und Trittschalldämmung trennender Bauteile in Gebäuden im Rahmen der Güteprüfung nach DIN 4109,
- Messung von Installationsgeräuschen in Gebäuden,
- Messung der Nachhallzeit (ISO 3382) in Räumen aller Art,
- Bestimmung sonstiger raumakustischer Parameter (Deutlichkeit, Stärke, Klarheit, Sprachverständlichkeit usw.).
In der Akustik ist selten etwas „Standard“. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre spezielle Aufgabenstellung an.