Gutachten
Damit Behörden oder Gerichte entscheiden können, benötigen sie belastbare und durch Dritte prüfbare Grundlagen. Unsere Ergebnisse und die ggf. mit Ihnen abgestimmten Lösungen müssen dazu schriftlich niedergelegt werden. Das geschieht in aller Regel in schalltechnischen Gutachten, Messberichten oder Stellungnahmen.
Ein Gutachten bzw. ein Messbericht muss ohne weitere Erläuterungen nachvollziehbar und verständlich für Dritte sein. Dies macht die umfassende Beschreibung unseres Vorgehens, aller relevanten Fakten sowie der eingesetzten Berechnungsverfahren, Geräte und der Umgebungsbedingen erforderlich.
Eine Stellungnahme gibt die Ergebnisse in der Regel ohne vollständige Nachvollziehbarkeit wieder. Sie ist daher z. B. in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zumeist nicht ausreichend.
Unsere Ausarbeitungen schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen auch für schwierige Streitfälle.
Oft werden die Kosten für ein Planungsgutachten zunächst als erzwungener und unnötiger Aufwand empfunden. Durch solide Planung können jedoch kostenintensive Nachbesserungen vermieden werden. Die Kosten für Nachbesserungen liegen oft um ein Vielfaches höher als für ein Planungsgutachten. In vielen Fällen ist Nachbessern zudem unmöglich.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne eine Referenzliste. Bitte sprechen Sie uns zu Ihren aktuellen Fragestellungen an.